„Legalisierung von Cannabis – Aspekte des Jugend- und Gesundheitsschutzes (im Strafverfahren)“ war der Titel des Vortrags, den Hendrik Thome, Richter am Amtsgericht Duisburg-Hamborn am 06.11.2024 vor interessiertem Fachpublikum hielt. Knapp 30 Personen waren der Einladung des Vereins Neue Wege e.V. in das Mehrgenerationenhaus in Mettmann gefolgt.
Richter Thome stellte einleitend fest, dass er als langjähriger Leiter der Jugendabteilung des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn viel Erfahrung – auch und gerade mit Betäubungsmittelkonsumenten – sammeln konnte. Zum Amtsgerichtsbezirk gehört u.a. der soziale Brennpunkt Marxloh.
Inzwischen ist Thome Richter für Betreuungsrecht – und trifft bei der Arbeit mit psychisch Kranken leider auch die Jugendlichen wieder, die er als BTM-Konsumenten kenngelernt hat.
Richter Thome erläuterte die Rechtsgrundlagen und skizzierte, welche Mengen Erwachsene legal besitzen dürfen und wie sie zu beziehen sind.
Dass Cannabis nicht bereits für z. B. 16-Jährige zum Konsum freigegeben wird, ist aus gesundheitlicher Sicht richtig, denn der Konsum in jungen Jahren kann zu irreversiblen gesundheitlichen Einschränkungen führen. Es können sich Psychosen entwickeln, der Konsum kann sich negativ auf die Intelligenzentwicklung auswirken und es kann sich eine Abhängigkeit entwickeln. Je älter der Konsument, desto geringer das gesundheitliche Risiko.
Immer wieder machte Hendrik Thome anhand von Praxisbeispielen deutlich, wann sich etwa Jugendliche oder Erwachsene strafbar machen. 25g Cannabis darf ein Erwachsener in der Öffentlichkeit mitführen. Die Abgabe an Jugendliche ist strafbar. Der Besitz von Cannabis ist für Jugendliche zwar verboten, aber nicht strafbar. Anders sieht es bei der Beschaffung aus, die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Erwachsene haben durch das Cannabiskonsumgesetz nun Zugang zu legal und sauber angebautem Cannabis. Jugendliche sind wie zuvor überwiegend auf den Schwarzmarkt angewiesen. Problematisch ist, dass dieses Cannabis häufig unrein oder vermischt mit anderen Drogen angeboten wird.
Im Anschluss an den Vortrag gab es viel Diskussionsbedarf. So stellen zum Beispiel sowohl die Drogenberatungsstellen als auch die Jugendgerichtshilfen fest, dass sie kaum noch Kontakt zu Jugendlichen Cannabiskonsumenten auf-bauen können. Eine frühzeitige Intervention ist so leider häufig nicht mehr möglich. Neben den gesundheitlichen Auswirkungen, hat der Cannabiskonsum von Jugendlichen häufig auch Auswirkungen auf die Schullaufbahn. Schulabbrüche kommen häufiger vor, ebenso wie der zeitgleiche Konsum anderer, härterer Drogen.
Vor diesem Hintergrund wird der Prävention eine noch viel größere Bedeutung beizumessen sein. Bereits jetzt ist der Stellenanteil für Präventionsarbeit häufig nicht auskömmlich. Der Bedarf an einem Ausbau dieser Stellen trifft zurzeit (wieder) auf den enormen Einsparungsdruck, der auf den Kommunen lastet.
Der Verein Neue Wege e.V. beteiligt sich immer wieder auch an der Finanzierung von Präventionsprojekten wie z. B. FreD-Kursen (Frühintervention für erstauffällige Drogenkonsumenten) Für die Mitgliedskommunen Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Mettmann und Wülfrath ist dies ein kleiner Lichtblick.